Verwaltungsgerichtshof
18.10.2016
Ra 2016/03/0066
Als licht- und tonbildliche Darstellungen, die nicht die Information der Zuseher durch Berichterstattung über reale Sachverhalte oder das politische Zeitgeschehen zum Gegenstand haben, sondern frei erfundene Handlungen erzählen, sind Fernsehserien ebenso wie Kinospielfilme, Fernsehfilme und Sendungen der leichten Unterhaltung das Produkt künstlerischen Schaffens und damit vollumfänglich von der in Artikel 17 a, StGG verankerten Kunstfreiheit sowie der in Artikel 10, MRK enthaltenen Freiheit der künstlerischen Äußerung geschützt vergleiche EGMR vom 25. Jänner 2007, Fall Vereinigung Bildender Künstler, Nr 68.354/01, Tz 33; EGMR vom 22. März 2016, Fall Sousa Goucha, Nr 70.434/12, Tz 50).