Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.11.2016

Geschäftszahl

Ra 2016/03/0058

Rechtssatz

Ein Wiedereinsetzungswerber hat konkrete Angaben zu machen, aus denen die Rechtzeitigkeit seines Wiedereinsetzungsantrags zu erkennen ist vergleiche VwGH vom 24. Mai 2016, Ra 2016/21/0008, mwN).