Verwaltungsgerichtshof
01.09.2017
Ra 2016/03/0055
GRS wie 2002/04/0193 E 28. Jänner 2004 RS 3
Bei der Beurteilung der Frage, ob und allenfalls in wessen Privatinteresse eine Amtshandlung lag, ist die einzelne Amtshandlung nicht isoliert, sondern im Gesamtzusammenhang jenes Verfahrens zu sehen, dessen Teil sie bildet. Dabei ist auf das jeweilige Verfahrensziel abzustellen (Hinweis E vom 16.2.1988, Zl. 87/04/0206).