Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

01.09.2017

Geschäftszahl

Ra 2016/03/0055

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2014/06/0055 B 22. Jänner 2015 RS 2

Stammrechtssatz

Hat die Behörde einen Antrag zurückgewiesen, dann ist "Sache" eines Beschwerdeverfahrens vor dem Verwaltungsgericht ausschließlich die "Rechtmäßigkeit der Zurückweisung" (Hinweis E vom 18. Dezember 2014, 2014/07/0002, 0003).