Verwaltungsgerichtshof
01.09.2017
Ra 2016/03/0055
GRS wie Ra 2014/06/0055 B 22. Jänner 2015 RS 2
Hat die Behörde einen Antrag zurückgewiesen, dann ist "Sache" eines Beschwerdeverfahrens vor dem Verwaltungsgericht ausschließlich die "Rechtmäßigkeit der Zurückweisung" (Hinweis E vom 18. Dezember 2014, 2014/07/0002, 0003).