Verwaltungsgerichtshof
26.02.2016
Ra 2016/03/0021
Wurde nicht (nur) für eine Sportveranstaltung selbst, sondern auch für den diese Veranstaltung begleitenden Gastronomiebetrieb geworben, schlägt schon deshalb eine Berufung auf den öffentlichrechtlichen Auftrag für eine solche Vorgangsweise fehl.