Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.02.2016

Geschäftszahl

Ra 2016/03/0021

Rechtssatz

Wurde nicht (nur) für eine Sportveranstaltung selbst, sondern auch für den diese Veranstaltung begleitenden Gastronomiebetrieb geworben, schlägt schon deshalb eine Berufung auf den öffentlichrechtlichen Auftrag für eine solche Vorgangsweise fehl.