Verwaltungsgerichtshof
03.05.2017
Ro 2016/03/0003
Ein Gutachten eines Sachverständigen erweist sich zur Lösung eines Falles nicht geeignet, wenn es auf einer unzutreffenden Rechtslage aufbaut vergleiche VwGH vom 26. April 2005, 2001/03/0454 (VwSlg 16.600 A/2005)).
ECLI:AT:VWGH:2017:RO2016030003.J18