Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

03.05.2017

Geschäftszahl

Ro 2016/03/0003

Rechtssatz

Der Beurteilung der Verlässlichkeit des Inhabers einer Jagdkarte liegt eine Prognose voraussichtlicher zukünftiger Verhaltensweisen des zu Beurteilenden zugrunde; in diese Prognose haben die gesamte Geisteshaltung und Sinnesart, konkrete Verhaltensweisen und Charaktereigenschaften des zu Beurteilenden einzufließen, weil der Begriff der Verlässlichkeit der Ausdruck ihrer Wesenheit, nicht aber ein Werturteil über ihr Tun oder Lassen im Einzelfall ist.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2017:RO2016030003.J04