Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

04.04.2017

Geschäftszahl

Ra 2016/02/0267

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2003/03/0009 E 28. April 2004 RS 2

Stammrechtssatz

Treten im Verfahren keine konkreten begründeten Zweifel an der Funktionsfähigkeit des verwendeten Alkomaten zu Tage, so kann eine Beiziehung eines technischen Sachverständigen zur Klärung der Funktion des Alkomaten unterbleiben vergleiche das Erkenntnis vom 23. Februar 2001, Zl. 2000/02/0142).