Verwaltungsgerichtshof
10.01.2017
Ra 2016/02/0182
GRS wie Ra 2016/02/0151 E 3. Oktober 2016 RS 3
Die Wiedergabe von Zeugenaussagen, die nicht erkennen lässt, welchen Sachverhalt das VwG tatsächlich als erwiesen annimmt, kann die im jeweiligen Fall erforderliche Tatsachenfeststellung nicht ersetzen vergleiche E 22. Februar 2006, 2005/09/0007).