Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

10.01.2017

Geschäftszahl

Ra 2016/02/0182

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2013/11/0244 E 11. November 2015 RS 1

Stammrechtssatz

Die bloße Wiedergabe der im Verwaltungsverfahren eingeholten, viele Seiten umfassenden Sachverständigengutachten, die nur ein Beweismittel darstellen, vermag die Feststellung des für die Entscheidung relevanten Sachverhalts nicht zu ersetzen (Hinweis E vom 30. September 2011, 2011/11/0113).