Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.08.2016

Geschäftszahl

Ra 2016/02/0154

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2009/02/0055 E 19. März 2013 RS 2

Stammrechtssatz

Die Anordnungen nach Paragraph 87, Absatz 2, BArbSchV 1994 richten sich auch an den Arbeitgeber, dessen Arbeitnehmer eine von einem Dritten hergestellte Vorrichtung betreten sollen vergleiche E 21. Mai 2008, 2007/02/0279).