Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

03.10.2016

Geschäftszahl

Ra 2016/02/0151

Rechtssatz

Die Wiedergabe von Zeugenaussagen, die nicht erkennen lässt, welchen Sachverhalt das VwG tatsächlich als erwiesen annimmt, kann die im jeweiligen Fall erforderliche Tatsachenfeststellung nicht ersetzen vergleiche E 22. Februar 2006, 2005/09/0007).