Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.06.2016

Geschäftszahl

Ra 2016/02/0065

Rechtssatz

Zur Bedeutung des strafrechtlich geschützten Rechtsgutes iSd Paragraph 45, Absatz eins, Ziffer 6, VstG, die vom VwG offenbar als gering eingestuft wurde, ist darauf hinzuweisen, dass die Bestimmungen des BauKG 1999 auf die Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der auf einer Baustelle beschäftigten Arbeitnehmer abzielen vergleiche die Erläuterungen Regierungsvorlage 1462 Blg römisch zwanzig. Gesetzgebungsperiode Es ist nicht zu sehen, dass die Rechtsgüter der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes von Arbeitnehmern von vorneherein als geringfügig eingestuft werden können.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2016:RA2016020065.L02