Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

13.04.2016

Geschäftszahl

Ra 2016/02/0051

Rechtssatz

Schlichtes "Vertrauen" darauf, dass sich ein Arbeitnehmer weisungskonform verhält, entlastet den Arbeitgeber nicht; eine dem Paragraph 3, StVO 1960 ("Vertrauensgrundsatz") vergleichbare Bestimmung besteht im Bereich der Vorschriften zum Schutze von Arbeitnehmern (insbesondere Paragraph 61, Absatz 2, BArbSchV 1994) nicht.