Verwaltungsgerichtshof
07.03.2016
Ra 2016/02/0030
GRS wie 2003/02/0243 E 20. April 2004 RS 4
Es ist nicht Aufgabe der Behörde, Anleitungen dahingehend zu geben, wie ein funktionierendes Kontrollsystem aussehen müsste, sondern nur zu überprüfen, ob das behauptete Kontrollsystem ausreichend gestaltet ist, um mangelndes Verschulden darzutun (Hinweis E 20.12.1996, 93/02/0160).
ECLI:AT:VWGH:2016:RA2016020030.L03