Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

07.03.2016

Geschäftszahl

Ra 2016/02/0030

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2003/02/0243 E 20. April 2004 RS 4

Stammrechtssatz

Es ist nicht Aufgabe der Behörde, Anleitungen dahingehend zu geben, wie ein funktionierendes Kontrollsystem aussehen müsste, sondern nur zu überprüfen, ob das behauptete Kontrollsystem ausreichend gestaltet ist, um mangelndes Verschulden darzutun (Hinweis E 20.12.1996, 93/02/0160).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2016:RA2016020030.L03