Verwaltungsgerichtshof
07.03.2016
Ra 2016/02/0030
GRS wie Ra 2015/02/0179 B 20. November 2015 RS 1
Zu einem wirksamen Kontrollsystem gehört, dass in systematischer Weise möglichen Verstößen nachgegangen wird, diese Verstöße dokumentiert werden und zu entsprechenden Konsequenzen (beispielsweise zu einer Verbesserung der Anleitungen oder Schulungen, allenfalls auch zu disziplinären Maßnahmen) führen, sodass im Ergebnis mit gutem Grund erwartet werden kann, dass die Einhaltung der Arbeitnehmerschutzvorschriften gewährleistet ist vergleiche E 23. November 2009, 2008/03/0176).
ECLI:AT:VWGH:2016:RA2016020030.L01