Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

07.03.2016

Geschäftszahl

Ra 2016/02/0030

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2015/02/0179 B 20. November 2015 RS 1

Stammrechtssatz

Zu einem wirksamen Kontrollsystem gehört, dass in systematischer Weise möglichen Verstößen nachgegangen wird, diese Verstöße dokumentiert werden und zu entsprechenden Konsequenzen (beispielsweise zu einer Verbesserung der Anleitungen oder Schulungen, allenfalls auch zu disziplinären Maßnahmen) führen, sodass im Ergebnis mit gutem Grund erwartet werden kann, dass die Einhaltung der Arbeitnehmerschutzvorschriften gewährleistet ist vergleiche E 23. November 2009, 2008/03/0176).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2016:RA2016020030.L01