Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.06.2017

Geschäftszahl

Ra 2016/01/0153

Rechtssatz

Im Urteil des EuGH vom 7. Juni 2016, C-63/15, Ghezelbash, hat der EuGH darauf hingewiesen, dass der in der Dublin III-VO vorgesehene wirksame Rechtsbehelf gegen Überstellungsentscheidungen auch die Prüfung der Rechts- und Sachlage in dem Mitgliedstaat umfassen sollte, in den der Antragsteller überstellt wird. Mit dieser Prüfung soll nur kontrolliert werden, welche Lage in dem Mitgliedstaat herrscht, an den der Antragsteller überstellt wird, und insbesondere sichergestellt werden, dass die Überstellung des Antragstellers nicht aus den in Artikel 3, Absatz 2, Dublin III-VO genannten Gründen unmöglich ist.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2017:RA2016010153.L09