Verwaltungsgerichtshof
24.05.2016
Ra 2016/01/0058
Eine extreme Beeinträchtigung des Privat- und Familienlebens des Beibehaltungswerbers, der den Erwerb der US-amerikanischen Staatsangehörigkeit anstrebt, im Sinne des Paragraph 28, Absatz 2, StbG 1985 käme im vorliegenden Fall - im Sinne des hg. Erkenntnisses vom 20. September 2011, 2009/01/0023 - lediglich im Falle des konkret zu befürchtenden Verlustes der "Green Card" und der damit verbundenen Beeinträchtigung des Einreise- bzw. Aufenthaltsrechts in die bzw. in den USA in Betracht.
ECLI:AT:VWGH:2016:RA2016010058.L06