Verwaltungsgerichtshof
24.05.2016
Ra 2016/01/0058
Der Verlust der "politischen Mitspracherechte" in Österreich bewirkt keine Beeinträchtigung des Privat- und Familienlebens des Beibehaltungswerbers.
ECLI:AT:VWGH:2016:RA2016010058.L05