Verwaltungsgerichtshof
15.11.2016
Ra 2016/01/0034
Dass durch den Gesetzgeber dafür Vorsorge zu treffen wäre, dass einer alleinerziehenden Mutter dreier Kinder bei Vorliegen aller sonstigen Verleihungserfordernisse eine Ausnahme vom Verleihungserfordernis des Paragraph 10, Absatz eins, Ziffer 7, in Verbindung mit Paragraph 10, Absatz 5, StbG zuzukommen hätte, sodass in einem solchen Fall ein Rechtsanspruch auf Erteilung der österreichischen Staatsbürgerschaft bestünde, ist dem Inhalt des Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshofes vom 1. März 2013, G 106/12 ua, nicht zu entnehmen.