Verwaltungsgerichtshof
23.02.2016
Ra 2016/01/0012
GRS wie Ra 2015/07/0094 B 16. Juli 2015 RS 2
Eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung liegt im Zusammenhang mit der Beweiswürdigung nur dann vor, wenn das VwG die Beweiswürdigung in einer die Rechtssicherheit beeinträchtigenden, unvertretbaren Weise vorgenommen hat vergleiche B 18. Februar 2015, Ra 2015/08/0008).
ECLI:AT:VWGH:2016:RA2016010012.L03