Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.11.2017

Geschäftszahl

Ra 2015/22/0162

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

Ra 2015/22/0163

Rechtssatz

Die Frage, ob die Dauer des bisherigen Aufenthalts in den Behörden zurechenbaren überlangen Verzögerungen begründet ist, stellt ein gesetzliches Kriterium dar, das in die Abwägung nach Paragraph 11, Absatz 3, NAG 2005 einzubeziehen ist.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2017:RA2015220162.L03