Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.11.2017

Geschäftszahl

Ra 2015/22/0162

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

Ra 2015/22/0163

Rechtssatz

Vor allem der langjährige unrechtmäßige Aufenthalt eines Fremden in Österreich ist für die Versagung eines von ihm beantragten Aufenthaltstitels entscheidungswesentlich.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2017:RA2015220162.L01