Verwaltungsgerichtshof
23.11.2017
Ra 2015/22/0162
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
Ra 2015/22/0163
Vor allem der langjährige unrechtmäßige Aufenthalt eines Fremden in Österreich ist für die Versagung eines von ihm beantragten Aufenthaltstitels entscheidungswesentlich.
ECLI:AT:VWGH:2017:RA2015220162.L01