Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.06.2015

Geschäftszahl

Ra 2015/22/0026

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2014/22/0065 E 19. November 2014 RS 1

Stammrechtssatz

Der Verschaffung eines persönlichen Eindrucks - durch Einvernahme des Fremden im Zuge der vom VwG durchgeführten mündlichen Verhandlung - bei der Bewertung der integrationsbegründenden Umstände im Rahmen der Interessenabwägung sowie bei der vom VwG vorgenommenen Zukunftsprognose kommt eine besondere Bedeutung zu (Hinweis E 16. Oktober 2014, Ra 2014/21/0039).

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

Ra 2015/22/0027