Verwaltungsgerichtshof
24.03.2015
Ra 2015/21/0025
Geht das VwG bei seiner Entscheidung vom Vorbringen der Revisionswerberin aus, liegt keine die Rechte der Revisionswerberin beeinträchtigende Verletzung der Verhandlungspflicht vor vergleiche E 12. November 2014, Ra 2014/20/0069).