Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.02.2016

Geschäftszahl

Ra 2015/20/0161

Rechtssatz

Zur Beurteilung der Glaubwürdigkeit eines Minderjährigen zu den Fluchtgründen bedarf es einer besonders sorgfältigen Beweiswürdigung (Hinweis E vom 24. September 2014, Ra 2014/19/0020, mwN).