Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

02.09.2015

Geschäftszahl

Ra 2015/19/0091

Rechtssatz

Ausgehend von den Länderfeststellungen des BVwG, wonach christliche Konvertiten im Iran willkürlichen Verhaftungen und mitunter der Todesstrafe ausgesetzt sind, besteht kein Zweifel daran, dass den Revisionswerberinnen unter der Annahme einer echten, inneren Konversion jedenfalls eine asylrelevante Verfolgung im Iran droht.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

Ra 2015/19/0092

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2015:RA2015190091.L05