Verwaltungsgerichtshof
02.09.2015
Ra 2015/19/0091
Ausgehend von den Länderfeststellungen des BVwG, wonach christliche Konvertiten im Iran willkürlichen Verhaftungen und mitunter der Todesstrafe ausgesetzt sind, besteht kein Zweifel daran, dass den Revisionswerberinnen unter der Annahme einer echten, inneren Konversion jedenfalls eine asylrelevante Verfolgung im Iran droht.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
Ra 2015/19/0092
ECLI:AT:VWGH:2015:RA2015190091.L05