Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.09.2015

Geschäftszahl

Ra 2015/18/0207

Rechtssatz

Die nach Abtretung der Beschwerde durch den Verfassungsgerichtshof an den Verwaltungsgerichtshof erhobene Revision ist wegen Verbrauchs des Revisionsrechtes zurückzuweisen, wenn der Revisionswerber bereits vorher eine Revision gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes eingebracht hat (Hinweis B vom 4. September 2014, Ro 2014/12/0040, mwN).