Verwaltungsgerichtshof
15.09.2015
Ra 2015/18/0207
Die nach Abtretung der Beschwerde durch den Verfassungsgerichtshof an den Verwaltungsgerichtshof erhobene Revision ist wegen Verbrauchs des Revisionsrechtes zurückzuweisen, wenn der Revisionswerber bereits vorher eine Revision gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes eingebracht hat (Hinweis B vom 4. September 2014, Ro 2014/12/0040, mwN).