Verwaltungsgerichtshof
07.10.2015
Ra 2015/18/0192
Stattgebung - Asylangelegenheiten - Mit dem angefochtenen Erkenntnis wurde der Beschwerde der mitbeteiligten Parteien gemäß Paragraph 21, Absatz 3, BFA-VG stattgegeben, und es wurden die verwaltungsbehördlichen Bescheide behoben. Durch eine solche Entscheidung werden subjektive Rechte, etwa auf Beachtung der im Beschluss des Verwaltungsgerichtes ausgesprochenen Rechtsansicht gestaltet; auch eine solche Entscheidung ist daher einem Vollzug im Sinne einer Umsetzung in die Wirklichkeit zugänglich und die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung nicht grundsätzlich ausgeschlossen vergleiche etwa VwGH vom 30. Juni 2015, Ra 2015/01/0010, mwN).
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
Ra 2015/18/0193
Ra 2015/18/0195
Ra 2015/18/0194
Serie (erledigt im gleichen Sinn):
Ra 2016/01/0050 B 7. Juli 2016