Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

07.10.2015

Geschäftszahl

Ra 2015/18/0192

Rechtssatz

Stattgebung - Asylangelegenheiten - Mit dem angefochtenen Erkenntnis wurde der Beschwerde der mitbeteiligten Parteien gemäß Paragraph 21, Absatz 3, BFA-VG stattgegeben, und es wurden die verwaltungsbehördlichen Bescheide behoben. Durch eine solche Entscheidung werden subjektive Rechte, etwa auf Beachtung der im Beschluss des Verwaltungsgerichtes ausgesprochenen Rechtsansicht gestaltet; auch eine solche Entscheidung ist daher einem Vollzug im Sinne einer Umsetzung in die Wirklichkeit zugänglich und die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung nicht grundsätzlich ausgeschlossen vergleiche etwa VwGH vom 30. Juni 2015, Ra 2015/01/0010, mwN).

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

Ra 2015/18/0193

Ra 2015/18/0195

Ra 2015/18/0194

Serie (erledigt im gleichen Sinn):

Ra 2016/01/0050 B 7. Juli 2016