Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

01.03.2016

Geschäftszahl

Ro 2015/18/0002

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

Ro 2015/18/0003

Ro 2015/18/0004

Ro 2015/18/0005

Ro 2015/18/0006

Ro 2015/18/0007

Rechtssatz

Der Gesetzgeber hat im Laufe der letzten Jahrzehnte eindeutig und zunehmend einschränkend das Ziel verfolgt, ein Asylverfahren bzw. ein Verfahren zur Gewährung von internationalem Schutz nur in Bezug auf Personen zu führen, die sich im Bundesgebiet befinden. Dass dabei - auch für Familienangehörige von Asyl- oder subsidiär Schutzberechtigten in Österreich keine Ausnahme gemacht werden soll, lässt sich klar erkennen.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2016:RO2015180002.J01