Verwaltungsgerichtshof
01.03.2016
Ro 2015/18/0002
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
Ro 2015/18/0003
Ro 2015/18/0004
Ro 2015/18/0005
Ro 2015/18/0006
Ro 2015/18/0007
Der Gesetzgeber hat im Laufe der letzten Jahrzehnte eindeutig und zunehmend einschränkend das Ziel verfolgt, ein Asylverfahren bzw. ein Verfahren zur Gewährung von internationalem Schutz nur in Bezug auf Personen zu führen, die sich im Bundesgebiet befinden. Dass dabei - auch für Familienangehörige von Asyl- oder subsidiär Schutzberechtigten in Österreich keine Ausnahme gemacht werden soll, lässt sich klar erkennen.
ECLI:AT:VWGH:2016:RO2015180002.J01