Verwaltungsgerichtshof
16.03.2016
Ro 2015/17/0022
Serie (erledigt im gleichen Sinn):
Ra 2018/09/0044 B 30.05.2018
Der Verwaltungsgerichtshof hegt insgesamt keine Zweifel daran, dass mit der Einführung der Regelung über die Landesausspielungen mit Glücksspielautomaten in Paragraph 5, GSpG eine Verbesserung des Spielerschutzes beabsichtigt und erreicht wurde. Auch der Umstand, dass noch weitere Maßnahmen zum Schutz der Spieler denkbar wären, vermag daran nichts zu ändern.
ECLI:AT:VWGH:2016:RO2015170022.J11