Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.03.2016

Geschäftszahl

Ro 2015/17/0022

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn):

Ra 2018/09/0044 B 30.05.2018

Rechtssatz

Der Verwaltungsgerichtshof hegt insgesamt keine Zweifel daran, dass mit der Einführung der Regelung über die Landesausspielungen mit Glücksspielautomaten in Paragraph 5, GSpG eine Verbesserung des Spielerschutzes beabsichtigt und erreicht wurde. Auch der Umstand, dass noch weitere Maßnahmen zum Schutz der Spieler denkbar wären, vermag daran nichts zu ändern.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2016:RO2015170022.J11