Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.01.2016

Geschäftszahl

Ro 2015/16/0040

Rechtssatz

Ein abstraktes Recht auf "richtige rechtliche Beurteilung" besteht nicht vergleiche etwa den hg. Beschluss vom 26. Februar 2013, 2012/15/0231).