Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

02.07.2015

Geschäftszahl

Ra 2015/16/0033

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2014/16/0033 B 16. Dezember 2014 RS 1

Stammrechtssatz

Eine Revision hängt nur dann von der Lösung einer Rechtsfrage ab, wenn sich die Rechtsfrage innerhalb des Revisionspunktes, des vom Revisionswerber selbst definierten Prozessthemas, stellt (Hinweis B vom 28. Februar 2014, Ro 2014/16/0014).

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn):

Ra 2015/16/0034 B 2. Juli 2015