Verwaltungsgerichtshof
21.08.2015
Ra 2015/15/0049
Nichtstattgebung - Umsatzsteuer 2005 bis 2009 sowie Feststellung von Einkünften 2005 bis 2009 - Im Hinblick darauf, dass die Revisionswerberin - nach ihrem Vorbringen - Eigentümerin einer unbelasteten Liegenschaft (mit einem im Antrag nicht genannten Wert, der aber eine Gefährdung der Einbringlichkeit der Abgabenforderung ausschließe) ist, wäre davon auszugehen, dass ihr jedenfalls eine allfällige Zahlung der Abgaben unter Zuhilfenahme von Fremdkapital möglich wäre. Dies würde aber einer Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung selbst dann entgegenstehen, wenn für die Kreditzinsen kein Ersatz oder nur ein unzureichender Ersatz zu erlangen wäre vergleiche etwa den hg. Beschluss vom 3. März 2015, Ra 2015/15/0006).
ECLI:AT:VWGH:2015:RA2015150049.L02