Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.01.2016

Geschäftszahl

Ra 2015/12/0048

Rechtssatz

Im Falle einer Verweigerung der Akteneinsicht durch das VwG ist die Frage, ob sie zu Recht erfolgte oder nicht, auch ungeachtet einer abgesonderten Entscheidung vom VwGH ausschließlich unter dem Gesichtspunkt einer Verletzung von Verfahrensvorschriften zu behandeln.