Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.05.2015

Geschäftszahl

Ra 2015/12/0018

Rechtssatz

Ein einer objektiv sachlich begründbaren Personalmaßnahme vorangegangenes rechtswidriges Verhalten von Vorgesetzten gegenüber dem Beamten ist per se weder geeignet, subjektive noch objektive Willkür der erstgenannten im Ermessensbereich gesetzten Maßnahme zu begründen (Hinweis E 30. April 2014, 2013/12/0157).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2015:RA2015120018.L02