Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

09.11.2016

Geschäftszahl

Ro 2015/11/0015

Rechtssatz

Im Urteil vom 7. November 2013, C-522/12 (Tevfik Isbir) hat der EuGH "vermögenswirksame Leistungen" des Arbeitgebers (über die Arbeitnehmer erst nach einer mehr oder weniger langen Frist verfügen kann, um ein sozialpolitisches Ziel zu erreichen), auch wenn diese von der Arbeitsleistung nicht trennbar sind, als vom eigentlichen Lohn unterschiedliche Leistungen bezeichnet, die nicht als Komponente des üblichen Verhältnisses zwischen der Arbeitsleistung und der hierfür vom Arbeitgeber zu erbringenden finanziellen Gegenleistung angesehen werden können.

Beachte

Besprechung in:

ZAS 03 aus 2018,, 198-203;

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2016:RO2015110015.J05