Verwaltungsgerichtshof
26.04.2016
Ra 2015/09/0141
GRS wie Ra 2015/09/0125 E 24. Februar 2016 RS 1
Die belangte Behörde oder - im Fall von deren Untätigkeit - das VwG - hat die Beschwerde auch einer Formalpartei (hier: Abgabenbehörde im Verfahren wegen Übertretung des AuslBG) zu übermitteln. Wenn auch eine Formalpartei keine subjektivöffentlichen Rechte hat, so kommen ihr doch die prozessualsubjektiven Rechte einer Partei des Verfahrens zu vergleiche hg. E 24. März 2015, Ro 2014/09/0066).