Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

10.09.2015

Geschäftszahl

Ra 2015/09/0053

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2015/09/0011 E 24. März 2015 RS 1

Stammrechtssatz

Die Erläuterungen zur Regierungsvorlage Regierungsvorlage 16, Regierungsvorlage 2009 BlgNR 24. Gesetzgebungsperiode 10f) betonen, dass die Kriterien der außerordentlichen Revision jenen nachgebildet worden sind, die in den Paragraphen 502 und 528 ZPO für die Zulassung der Revision bzw. des Revisionsrekurses an den Obersten Gerichtshof aufgestellt werden. Rechtsfragen grundsätzlicher Bedeutung können nicht nur solche des materiellen sondern auch des Verfahrensrechtes sein. Eine solche erhebliche Bedeutung kommt der Entscheidung jedenfalls dann zu, wenn tragende Grundsätze des Verfahrensrechtes auf dem Spiel stehen vergleiche Urteil OGH 19. September 1984, 1 Ob 660/84; Urteil OGH 12. April 2007, 2 Ob 227/05; E 20. November 2014, Ra 2014/07/0052).