Ist ein Rechtsmittel einer GmbH nur von einem von zwei nur gemeinsam vertretungsbefugten Geschäftsführern unterfertigt, ist ein Verbesserungsauftrag nach § 13 Abs 3 AVG zu erteilen.Ist ein Rechtsmittel einer GmbH nur von einem von zwei nur gemeinsam vertretungsbefugten Geschäftsführern unterfertigt, ist ein Verbesserungsauftrag nach Paragraph 13, Absatz 3, AVG zu erteilen.