Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.05.2015

Geschäftszahl

Ra 2015/09/0018

Rechtssatz

Formgebrechen sind solche Gestaltungen, die gesetzlich normierten Vorschriften widersprechen, wenn diese Vorschriften die formelle Behandlung eines Anbringens sicherstellen oder die Erledigung für die Behörde erleichtern oder überhaupt erst ermöglichen sollen.