Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.05.2015

Geschäftszahl

Ra 2015/09/0018

Rechtssatz

Ein Rechtsmittel kann durch eine GmbH nur dann wirksam erhoben werden, wenn das betreffende Rechtsmittel gemäß Paragraph 18, GmbHG, sofern keine abweichende Regelung getroffen wurde, unter Mitwirkung sämtlicher Geschäftsführer eingebracht wird.