Verwaltungsgerichtshof
20.05.2015
Ra 2015/09/0018
Ein Rechtsmittel kann durch eine GmbH nur dann wirksam erhoben werden, wenn das betreffende Rechtsmittel gemäß Paragraph 18, GmbHG, sofern keine abweichende Regelung getroffen wurde, unter Mitwirkung sämtlicher Geschäftsführer eingebracht wird.