Verwaltungsgerichtshof
10.09.2015
Ro 2015/09/0003
GRS wie Ra 2014/09/0007 E 17. Februar 2015 RS 11
Bei Erlassung eines Einleitungsbeschlusses gegen einen österreichischen Beamten ohne Auslandsbezug besteht kein unionsrechtlicher Sachverhalt, weshalb die Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRC) daher nicht zur Anwendung kommt vergleiche B 9. September 2014, Ra 2014/09/0017).