Verwaltungsgerichtshof
02.03.2017
Ra 2015/08/0175
Eine neben dem land(forst)wirtschaftlichen Hauptbetrieb ausgeübte Nebentätigkeit, die der Haupttätigkeit nicht wirtschaftlich untergeordnet ist, wäre nicht nach dem BSVG sondern gegebenenfalls nach dem GSVG pflichtversichert vergleiche die hg. Erkenntnisse vom 25. Juni 2013, 2011/08/0224, und vom 9. September 2009, 2008/08/0003).