Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.06.2018

Geschäftszahl

Ra 2015/08/0149

Rechtssatz

Von einem - auf eine ausdrückliche oder schlüssige dienstvertragliche Vereinbarung gegründeten - Beschäftigungsverhältnis im Rahmen einer Lebensgemeinschaft ist auszugehen, wenn der Lebensgefährte seine Mitarbeit im Betrieb des Partners - ähnlich einem fremden Dienstnehmer - in einem Verhältnis persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit ausübt und wenn er für die Tätigkeit auch einen Entgeltanspruch hat.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2018:RA2015080149.L02