Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.01.2018

Geschäftszahl

Ra 2015/08/0148

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2015/08/0135 B 23. Oktober 2017 RS 3

Stammrechtssatz

Die Beweiswürdigung ist einer Überprüfung durch den Verwaltungsgerichtshof nur insofern zugänglich, als es um die Kontrolle der Schlüssigkeit der angestellten Erwägungen geht.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2018:RA2015080148.L01