Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.10.2015

Geschäftszahl

Ra 2015/08/0147

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2015/19/0091 E 2. September 2015 RS 1

Stammrechtssatz

Eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung im Sinn des Artikel 133, Absatz 4, B-VG liegt dann vor, wenn das Verwaltungsgericht die im Einzelfall vorgenommene Beweiswürdigung in einer die Rechtssicherheit beeinträchtigenden, unvertretbaren Weise vorgenommen hat (Hinweis B vom 28. April 2015, Ra 2015/02/0072, mwN).