Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.08.2016

Geschäftszahl

Ra 2015/08/0074

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie Ra 2015/08/0008 B 18. Februar 2015 RS 1

Stammrechtssatz

Eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung läge iZm der Beweiswürdigung nur dann vor, wenn das VwG die Beweiswürdigung in einer die Rechtssicherheit beeinträchtigenden, unvertretbaren Weise vorgenommen hätte.