Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

11.04.2018

Geschäftszahl

Ra 2015/08/0033

Rechtssatz

Die Regelung des Paragraph 25, Absatz 4, zweiter Satz AlVG, dass Ratenzahlungen "anlässlich" der Vorschreibung von Rückforderungen gewährt werden können, ist nicht dahin auszulegen, dass eine Ratenzahlung nur im Rückforderungsbescheid selbst eingeräumt und nicht auch späterhin beantragt und bewilligt werden könnte.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

Ra 2015/08/0048

Ra 2015/08/0047

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:2018:RA2015080033.L02