Verwaltungsgerichtshof
11.04.2018
Ra 2015/08/0033
Die Regelung des Paragraph 25, Absatz 4, zweiter Satz AlVG, dass Ratenzahlungen "anlässlich" der Vorschreibung von Rückforderungen gewährt werden können, ist nicht dahin auszulegen, dass eine Ratenzahlung nur im Rückforderungsbescheid selbst eingeräumt und nicht auch späterhin beantragt und bewilligt werden könnte.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
Ra 2015/08/0048
Ra 2015/08/0047
ECLI:AT:VWGH:2018:RA2015080033.L02