Verwaltungsgerichtshof
18.02.2015
Ra 2015/08/0008
Eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung läge iZm der Beweiswürdigung nur dann vor, wenn das VwG die Beweiswürdigung in einer die Rechtssicherheit beeinträchtigenden, unvertretbaren Weise vorgenommen hätte.
ECLI:AT:VWGH:2015:RA2015080008.L01